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Aufhebung des bereits ausgestellten Einberufungsbescheides oder die Entlassung aus dem Zivildienst

Die für den Zivildienst zuständige Bundesfamilienministerin hatte bereits in einer Pressekonferenz am 18.11.2010 bekannt gegeben, wie der Zivildienst auslaufen wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf (siehe Artikel 3 des Entwurfes) wurde am 15.12.2010 vom Bundeskabinett verabschiedet und das Gesetzgebungsverfahren damit in Gang gesetzt. Vor diesem Hintergrund können wir nur alle ermutigen, die

  • Arbeit haben oder bekommen können,
  • Praktika machen können,
  • in Ausbildungen gehen wollen oder diese fortsetzen können,
  • ein Studium beginnen können,
  • Familienangehörige zu versorgen haben,
  • oder sonstige Gründe haben,
die den Antritt oder die Fortsetzung des Zivildienstes als unfair erscheinen lassen, einen Antrag auf Aufhebung des Einberufungsbescheides oder auf Entlassung aus dem Zivildienst zu stellen.

Aufhebung des bereits ausgestellten EinberufungsbescheidesNEU

KDV-Beratung

Jeder männliche Bürger unseres demokratischen Landes muss irgendwann zum BUND (zur Fahne, zur Asche, zur Bundeswehr). Und dort Frieden um den Preis des Schießens und damit verbundenen TÖTENS praktiziert und eingeübt wird, müsste also jeder bevor er da hin muss, sein Gewissen befragen, ob er das kann, darf oder ob es noch andere Alternativen zum Wehrdienst gibt. Wer sich bis zu diesem Schritt gewagt hat muss nun einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Wie das geht und was man beachten muss ist dann in der Beratungsstelle zu erfahren. Nach telefonischer Absprache über 03391/3256 oder 03391/358030. Einige allgemeine Hinweise findet ihr hier unter den angefügten Links.

Pressemitteilung vom 01.03.2002
Pressemitteilung vom 01.10.2004
"Du willst Zukunft - Karriere beim Bund?"


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